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Qualifiziert nach GZM (Ganzheitliche Zahnmedizin)
Bei dem Anspruch nach maximaler Biokompatibilität eines Werkstücks, durch dessen Verwendung der Patient möglichst wenig geschädigt wird, gelten für den Bereich Zahntechnik ähnlich hohe Qualitätsanforderungen wie für den Zahnarzt.
Unsere Zahntechnik-Meister sind in der Lage, nach GZM-Richtlinien, Werkstücke in hochwertigen und reproduzierbaren Qualitäten herzustellen.
Ihre gesundheitsbewussten Patienten werden mehr als begeistert sein.
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